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Ehrenbürger

Gemäß der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.

Das Ehrenbürgerrecht ist traditionsgemäß die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde verleihen kann. Es handelt sich hierbei um eine vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung im Sinne von §28 Nr. 8 Gemeindeordnung. Die Gemeindevertretung entscheidet in Form eines Beschlusses. Der Beschluss wird nach § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung gefasst.

  • Gustav Meyer
  • Ernst Tange
  • Wilfried Hansen
  • Karin Süfke

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