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Auf den nächsten Seiten finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Brunsbüttel einschließlich der rechtskräftigen Änderungen sowie den rechtswirksamen Flächennutzungsplan im Adobe PDF-Format.

Ein Übersichtsplan hilft Ihnen dabei, den richtigen Bebauungsplan für Ihr Gebiet herauszusuchen. Unter der Nummer des Bebauungsplans steht die Anzahl der dazugehörigen Änderungen. Eine Änderung „überdeckt” stets die älteren Planungen, auch wenn es sich nur um Teilbereiche handelt. Aus dem Grunde ist es wichtig, dass immer alle Änderungen betrachtet werden, um das geltende Recht für das betreffende Grundstück herauszufiltern.

In den Bereichen, in denen kein Bebauungsplan vorhanden ist, kommen bei der Beurteilung von Bauvorhaben die § 34 (Innenbereich) und § 35 (Außenbereich) Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung. In den grün eingefärbten Bereichen gelten Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die gesondert zu betrachten sind. Rot eingefärbte Bereiche bezeichnen Bebauungspläne, die sich gerade in der Aufstellung befinden, aber noch nicht rechtskräftig sind.

Der Flächennutzungsplan ist einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen dargestellt.

Die Begründungen und Anlagen zu den jeweiligen Bebauungsplänen können im Bauamt, Albert-Schweitzer-Straße 9, 25541 Brunsbüttel, während der folgenden Dienststunden:

  • Montag bis Freitag   8.30 bis 12.00 Uhr
  • Montag                   14.00 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag                 14.00 bis 18.00 Uhr

eingesehen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Planung.

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