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Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, 2. Stufe – Lärmaktionsplan

Im Jahr 2002 wurde die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen.

Auf nationaler Ebene wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie den §§ 47a-f BImSchG und der 34. BImSchV (Verordnung zur Lärmkartierung) die Voraussetzungen zur Umsetzung der europäischen Richtlinie geschaffen. Gemäß § 47 d BImSchG sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Umsetzung erfolgt in 2 Stufen.

In der ersten Stufe zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden bis Ende Juni des Jahres 2007 Lärmkarten für

  • Ballungsräume über 250.000 Einwohner, 
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6. Mio. Fahrzeuge/Jahr, 
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr sowie 
  • Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen/Jahr erstellt.

Bis Juli 2008 wurden daraufhin Lärmaktionspläne erstellt. 

In der zweiten Stufe wurden bis Ende Juni 2012 Lärmkarten für:

  • Ballungsräume über 100.000 Einwohner, 
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3. Mio. Fahrzeuge/Jahr 
  • sowie für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr erstellt.

In der zweiten Stufe wurde auch ein Teil des Stadtgebietes Brunsbüttel betrachtet. Für den Teil der Bundesstraße 5 zwischen den Auffahrten Brunsbüttel Nord und Brunsbüttel Süd (Hochbrücke) wurden Lärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum erstellt. Diese sind unter www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas abrufbar. Die Lärmkartierung wurde für Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner vom Land finanziert. 

  • Überprüfung des Lärmaktionsplans 2017/2018
  • Überprüfung des Lärmaktionsplans 2023/2024

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