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Städtebauliche Rahmenpläne

Bei einem städtebaulichen Rahmenplan handelt es sich im Gegensatz zur formellen Bauleitplanung um ein rein informelles Planungsinstrument der Kommunen. Er ist nicht rechtsverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen.

Hinsichtlich des Planungsmaßstabes ordnet er sich zwischen dem Flächennutzungs- und Bebauungsplanung ein und wird so meist als Mittler eingesetzt. Die Planinhalte, bestehend aus Textteil und Planteil, dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. In der Regel konzentriert sich eine Rahmenplanung auf räumlich und sachlich begrenzte städtebauliche Entwicklungsaufgaben. Je nach Bedarf der Kommunen ist eine Fokussierung auf ausgewählte Aspekte möglich. So bietet sich die Konzeption von Rahmenplänen für die Entwicklung neuer Stadtgebiete ebenso an wie für den Umbau bereits bestehender Quartiere, die dringend einer Aufwertung bedürfen und städtebauliche Defizite und Missstände aufweisen. Die informelle Planung ist auch ein effektives Instrument zur Information von Bürgern, Investoren und Behörden. Zugleich bieten Rahmenpläne eine gute Basis für die tägliche Arbeit in den kommunalen Verwaltungen. Oft sind mit den Rahmenplanungen auch städtebaulich-architektonische Wettbewerbe und Gutachterverfahren verbunden.

  • Entwicklung Obere Koogstraße-Brunsbütteler Straße
  • Alter Hafen – Städtebaulicher Rahmenplan
  • Lärmkontingentierung für Industrieansiedlung auf der Südseite
  • Störfallbetriebsbereiche in Brunsbüttel
  • Potentialflächen für Photovoltaik-/Solarenergie-Freiflächenanlagen in Brunsbüttel – Informelles Rahmenkonzept

Ansprechpartner

Christina März

Fachdienstleiterin

Fachdienst 32 Planung

Stephanie Klein

Fachdienst 32 Planung

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